Führerschein Klasse T
Was man mit der Klasse T fahren darf
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Die theoretische Mindestausbildung
Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:
Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Zusatzstoff
Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)* 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)*
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: AM und L
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
* durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit
Zeitpunkt der Antragstellung
Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.
Erforderliche Antragsunterlagen
Die praktische Mindestausbildung
Zum praktischen Unterricht gehören auch:
Behebung technischer Mängel.
Grundausbildung
keine besonderen Ausbildungsfahrten