Führerschein Klasse T

Was man mit der Klasse T fahren darf

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Die theoretische Mindestausbildung

Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten:

Bei Ersterteilung: 12 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Zusatzstoff
Bei Erweiterung: 6 Grundstoff, 6 klassenspezifischer Zusatzstoff

Der theoretische Unterricht richtet sich nach dem Ausbildungsplan der Fahrschule und soll zwei Doppelstunden täglich nicht überschreiten.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse

Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: keine Klasse erforderlich
Mindestalter: 16 Jahre
Befristung der Fahrerlaubnis: 16 Jahre bei 40 km/h (bbH)* 18 Jahre bei 60 km/h (bbH)*
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: AM und L
Ärztliche Untersuchung: nein, nur Sehtest
* durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit

Zeitpunkt der Antragstellung

Der amtliche Führerscheinantrag kann frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden. Regional unterschiedlich kann der Antrag auch in der Fahrschule gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde kann persönliches Erscheinen des Antragstellers verlangen.

Erforderliche Antragsunterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
  • aktuelles Lichtbild (nach der Passverordnung), Größe 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand; Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis eines Augenarztes (Sehtest und Zeugnis dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)
  • Nachweis* über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst (entfällt bei Erweiterung)
  • eventuell bereits vorhandener Führerschein
  • Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte (Fahrschule muss angegeben werden)
  • Geld für die Antragsgebühren der Behörde

Die praktische Mindestausbildung

Zum praktischen Unterricht gehören auch:

  • Anleitungen und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
  • Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes,
  • eine Unterweisung am Ausbildungsfahrzeug in der Erkennung und

Behebung technischer Mängel.

Grundausbildung

keine besonderen Ausbildungsfahrten