Führerschein Klasse B96
Was man mit der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (Kurz B96) fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt.
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden.
Das sind zum Beispiel
- ein Pkw oder Lkw mit 2.000 kg zulässiger Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.900 kg hat.
- Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombinationen ist nicht begrenzt.
Theoretischer Schulungsstoff
Mindestens 2,5 Stunden (150 Minuten)*
* Innerhalb des in der Teilnahmebescheinigung ausgewiesenen Zeitraums einer Fahrerschulung kann auch der theoretische Unterricht in der Fahrschule angerechnet werden.
Praktischer Übungsstoff
Mindestens 3,5 Stunden (210 Minuten), die sowohl außerhalb des öffentlichen Straßenraums als auch auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden können. Die Schulung darf in einer Gruppe durchgeführt werden, wobei eine Gruppe nicht mehr als acht Teilnehmer haben darf und für bis zu vier Teilnehmer für die gesamte Dauer der praktischen Übungen ein Schulungsfahrzeug zur Verfügung stehen muss.
Die Schulung in einer Gruppe darf nicht auf öffentlichen Straßen durchgeführt werden.
Fahrpraktische Übungen
Mindestens 1 Stunde (60 Minuten) für jeden Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr.
Etwa die Hälfte Fahrzeit der fahrpraktischen Übungen soll für Fahrstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben, verwendet werden.
Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen / Einschlüsse
Vorbesitz einer Fahrerlaubnis: Klasse B erforderlich
Mindestalter: 18 Jahre; 17 Jahre*
Befristung der abweichenden Fahrberechtigung (Schlüsselzahl 96): keine Befristung
Befristung der Führerscheinkarte: 15 Jahre
Einschluss der Klassen: keine
Ärztliche Untersuchung: nein
* 17 Jahre für die Teilnahme am Begleiteten Fahren (BF 17) und bei Erteilung einer Fahrerlaubnis während oder nach Abschluss einer Berufskraftfahrerausbildung
Zeitpunkt der Antragsstellung / Erforderliche Antragsunterlagen
Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber
oder